Zum 01.01.2020 sind einige Gesetzesänderungen in Kraft getreten, welche die Elektromobilität fördern sollen.
Nachfolgend eine Aufstellung über die aktuell wichtigsten Förderungen für Dienstfahrzeuge.
Für Elektrofahrzeuge, die im Zeitraum 18.05.2011 – 31.12.2020 angeschafft wurden, fällt für 10 Jahre keine KFZ-Steuer an. Aufgrund div. Verlängerungen der Förderungen, welche 2019 ausgelaufen sind, ist eine Verlängerung dieser Maßnahme auch denkbar.
Nach Ablauf der 10 Jahre wird die KFZ-Steuer anhand des zulässigen Gesamtgewichtes des KFZ berechnet. Diese KFZ Steuer fällt nach aktuellem Rechtsstand ca. 50% geringer aus, als Steuer für ein vergleichbares KFZ mit Verbrennungsmotor.
Änderungen / Neuerungen ab 2020 sind fett und unterstrichen markiert
Bruttolistenpreis |
Umweltbonus (bis 2025) |
Bemessungsgrundlage 1% Regelung (bis 2030) | |||
bis 40.000 € | 6.000,00 € | 25% des BLP (1) | |||
40.000 € – 60.000 € | 5.000,00 € | 50% des BLP | |||
über 60.000 € | – € | 50% des BLP |
(1) gilt auch für reine Elektrofahrzeuge mit Anschaffung in 2019
Bruttolistenpreis | Umweltbonus (bis 2025) | Bemessungsgrundlage 1% Regelung (bis 2030) | |||
bis 40.000 € | 4.500,00 € | 50% des BLP | |||
40.000 € – 60.000 € | 3.750,00 € | 50% des BLP | |||
über 60.000 € | – € | 50% des BLP |
Der Umweltbonus wird zu 50% direkt vom Händler gewährt, der hälftige Anteil des Bundes ist online bei der BAFA zu beantragen. (Details unter: https://www.bafa.de/DE/Energie/Energieeffizienz/Elektromobilitaet/elektromobilitaet_node.html)
Definition: Einmalig können 50% der Anschaffungskosten eines Fahrzeuges im Jahr der Anschaffung als Sonderabschreibung in Anspruch genommen werden.
Voraussetzungen:
Die Steuerbefreiung des geldwerten Vorteils (bisher begrenzt bis 2021) wird bis 2030 verlängert. Diesbezüglich gibt es viele verschiedene Modelle einer Dienstradgestellung mit unterschiedlichen steuerlichen Auswirkungen.
Versteuerung des geldwerten Vorteils Stand Januar 2020
Bei Gewährung als Gehaltsextra | keine Besteuerung als geldwerter Vorteil | ||||
Bei Gewährung als Gehaltsumwandlung | S-Pedelec | 0,25% des BLP | |||
Fahrrad/E-Bike | 0,5% des BLP |
Für geldwerte Vorteile aus unentgeltlicher oder verbilligter Übereignung gibt es eine neue Pauschalierungsmöglichkeit mit 25% LSt ab 2020
Haben Sie Fragen zum Thema “Elektromobilität”? Gerne können Sie uns kontaktieren.
Reisen Angestellte für ihr Unternehmen, wird ihnen der Aufwand in der Regel über bestimmte Pauschalen, den Verpflegungsmehrauwand, erstattet. Hierbei handelt es sich um den sogenannten Verpflegungsmehraufwand, der zusätzlich zum Gehalt ausgezahlt wird. Die Höhe der Pauschale wird immer wieder angepasst. Nach dem aktuellen Gesetzentwurf soll ab 2020 eine Anhebung der inländischen Pauschalen für Verpflegungsmehraufwendungen erfolgen.
|
Abwesenheitsstunden | Bisher |
Neu ab 01.01.2020 |
Eintägige auswärtige Tätigkeit ohne Übernachtung |
> 8 |
12 € |
14 € |
> 24 |
24 € |
28 € |
|
An- und Abreisetag bei mehrtägiger auswärtigen Tätigkeit |
|
12 € |
14 € |
Haben Sie Fragen zum Thema “Verpflegungsmehrauwand”? Gerne können Sie uns kontaktieren.